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Qualitätszeichen im Baugewerbe:

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Tipps

 

 
 

Was ist die EnEV?

Aktuelle Gesetzgebung: Das neue Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Risiko des Billigen

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Was ist die EnEV?

EnEV bedeutet Energieeinsparverordnung und löst die bisher geltende Verordnung für Wärmeschutz (WsVO 95) und Heizungsanlagen (HzAnlV 94) ab.
Diese ist am 01.02.02. in Kraft getreten und hat nun Ihre Gültigkeit.

Aber was bedeutet nun EnEV?
Wir möchten Ihnen dieses in kurzen Sätzen erläutern. In der EnEV geht um den möglichst geringsten Energieverbrauch zur Reduktion der CO2-Emission. Fest steht, dass nun strengere Richtlinien bestehen zum Bauen von Wärmeschutz, egal ob in Alt-/Neubauten oder Anlagentechnik sprich Heizungen etc. Eine wichtige Rolle spielt der Fenstereinbau. Sollten Sie Ihre Fenster erneuern lassen wollen, ist es hier schon wichtig darauf zu achten, dass diese eine Wärmeschutzverglasung, haben. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden, wir haben einen zuverlässigen und langjährigen Fensterlieferanten, mit dem wir dann gemeinsam, planen können.

Viele Bauherren befürchten einen großen Kostenaufwand, wenn Sie nach der EnEV bauen, jedoch sollten Sie bedenken, im Endeffekt lohnt sich diese, da Sie im nachhinein eine Menge Geld sparen, und auch Sie einen Beitrag zur Umweltschonung beitragen können.

Geld vom Staat durch bauen nach der EnEV?
Links:
www.kfw.de Kreditanstalt für Wiederaufbau Tel: 0 18 02 - 33 55 77
www.ea-nrw.de Energieagentur NRW Telefon: 02 02 / 2 45 52 - 0

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Aktuelle Gesetzgebung: Das neue Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Sehr geehrte Kunden!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie als Leistungsempfänger dazu verpflichtet sind Rechnungen, einen Zahlungsbeleg oder eine beweiskräftige Unterlage mind. 2 Jahre lang nach § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG ab dem 01.08.04. aufzubewahren.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres!
Sie fragen sich jetzt bestimmt: WARUM? Es handelt sich bei dieser Neuerung um: „Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“. Unternehmer, Arbeitgeber und Auftraggeber (auch Privatpersonen) müssen sich mit neuen Aufbewahrungs-, Nachweis- und Informationspflichten durch das Schwarzarbeitsgesetz auseinandersetzen. Deren Nichtbefolgung ist unter Strafe gestellt.

Das "Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung" (SchwarzArbG) ist zum 01.08.2004 in Kraft getreten. Mit dem Ende Juli 2004 verabschiedeten Gesetz soll die Schwarzarbeit massiv bekämpft werden. Hierzu werden Unternehmen, Privatpersonen und Auftraggebern zum Teil umfassende Melde-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten auferlegt, deren Verletzung mit Geldbußen geahndet werden. Darüber hinaus wird das Personal der Kontrollbehörde (Zollbehörde) erheblich aufgestockt (nunmehr ca. 7.000), deren Kompetenzen ausgeweitet und der Datenaustausch bspw. mit dem Finanzamt verbessert.

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Risiko des Billigen

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen,
aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen.
Wenn Sie zu viel bezahlen,
verlieren Sie etwas Geld, das ist alles.
Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen,
verlieren Sie manchmal alles,
da der gekaufte Gegenstand die ihm
zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es,
für wenig Geld viel Wert zu erhalten.
Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie
für das Risiko, das eingehen, etwas hinzurechnen.
Und wenn Sie das tun, dann haben
Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.

John Ruskin, englischer Maler und Sozialreformer, 1819-1900

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