| Zweck und Aufgaben des Vereins
Der Zweck des Vereins ist die Einführung
und Weiterentwicklung eines Präqualifikationssystems für
Bauunternehmen zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge auf der
Grundlage der Leitlinie für die Durchführung der Präqualifikation
von Bauunternehmen.
Zweck des Vereins
Bauunternehmen müssen als Bieter
bei öffentlichen Vergabeverfahren in Deutschland die notwendigen
Unterlagen zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 8 VOB/A
insbesondere bezüglich Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
für jedes einzelne Vergabeverfahren durch Vorlage entsprechender
Unterlagen nachweisen. Öffentliche Vergabestellen prüfen daraufhin
diese Unterlagen für jeden Bieter und jede Baumaßnahme erneut. Vor
diesem Hintergrund ist es die Zielsetzung des Vereins, durch Präqualifikation
eine Rationalisierung bei öffentlichen Vergabeverfahren in
Deutschland zu ermöglichen.
Hierzu wird den öffentlichen Auftraggebern zur Erleichterung ihrer
Arbeit eine Liste derjenigen Unternehmen zur Verfügung gestellt,
die präqualifiziert sind, in ein öffentliches Vergabeverfahren
eingebunden zu werden, weil sie die in der VOB festgelegten
Eignungsvoraussetzungen erfüllen.
Die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung der von der VOB
definierten Eignungsnachweise trägt erheblich zur Kostenreduzierung
bei und erfolgt als freiwilliges Angebot künftig durch eigens damit
beauftragte Präqualifizierungsstellen unter ständiger Überwachung
und Kontrolle des von allen am Vergabeverfahren Beteiligten unabhängigen
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V..
Durch die auf den Leistungsbereich bezogene vorgelagerte Eignungsprüfung
wird folgendes sichergestellt:
- Prüfung der Eignungsnachweise
bereits vor der Abgabe der Angebote
- Prüfung der Eignungsnachweise
durch speziell qualifizierte und unabhängige Stellen unter
Beachtung bundeseinheitlicher Vorgaben
- Regelmäßige Überwachung der
durchgeführten Eignungsprüfungen durch den unabhängigen
Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
- Entlastung von Unternehmen und
Vergabestellen
- Kosten- und Zeitersparnis
- Präqualifikation auch für
Nachunternehmer
- Qualitätssteigerung durch von
unabhängigen Dritten geprüfte Informationen über
qualifizierte Unternehmen
- Transparenz bei öffentlichen
Vergaben
Die Anerkennung der Präqualifikation durch die öffentlichen
Auftraggeber ist in der VOB 2006 verankert.
Hinweis: Um
Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir darauf hin, dass die mit
der Präqualifikation (PQ VOB) bestätigten Eignungsnachweise bezüglich
Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit gemäß § 8
VOB/A weder die wirtschaftliche Stabilität von Bietern noch die
Qualitätssicherung entsprechend den Vorgaben von Technischen
Regelwerken oder der zuständigen Bauaufsicht enthält. Hierfür
trifft die Vergabestelle ggf. besondere Vorkehrungen. Das gilt auch
für spezielle auftragsbezogene Eignungsnachweise.
Aufgaben des Vereins
Die Aufgaben des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. sind in der Leitlinie für die Durchführung
der Präqualifikation von Bauunternehmen benannt. Im Kern wird für
Deutschland ein von privaten Präqualifizierungsstellen durchgeführtes
einheitliches Präqualifizierungsverfahren vorgegeben.
Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes können bei diesen
Stellen ihre Eignung für öffentliche Bauaufträge in Deutschland
mit einer Präqualifikation nachweisen.
Es gehört zu den laufenden Aufgaben des Vereins und seiner
Organisation, sich für jedes in der Liste aufgeführte Unternehmen
von den Präqualifizierungsstellen den Nachweis erbringen zu lassen,
dass die Voraussetzungen für eine Präqualifikation als
Eignungsnachweis für die Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber
gegeben sind.
Gemäß den Vorgaben der Leitlinie führt der Verein auf der
Grundlage der von den Präqualifzierungsstellen zur Verfügung
gestellten Daten die bundesweite Liste präqualifizierter
Unternehmen und stellt diese im Internet allen Beteiligten zur Verfügung.
Der Verein beauftragt die im wettbewerblichen Verfahren ausgewählten
Präqualifizierungsstellen, überwacht und kontrolliert deren
Arbeitsweise und sorgt damit für die Einhaltung der Richtlinien für
ein bundesweit einheitliches Präqualifizierungsverfahren.
|